Beim Fliegen ist es wie bei jeder anderen Sportart: Übung macht den Meister.
Gerade im Luftsport kommt es auf viel Praxis an, denn schließlich gibt es hier die Höhe als dritte Dimension
und man kann nicht einfach kurz am Seitenstreifen anhalten.
Zu einem erfolgreichen Start gehört eine nicht minder erfolgreiche Landung,
die viel Konzentration und Können erfordert.
Wie aber läuft die Ausbildung für eine/n Luftsportgeräteführer*in ab?
Der Weg zur UL-Lizenz ist einfacher und kürzer als beim Motorflug, grundsätzlich aber ähnlich.
Dennoch geht all das nie zulasten der Sicherheit (genaueres auch im Video).
Du willst jetzt wissen, was in der Ausbildung auf dich zukommt?
Praktische Ausbildung
Im Verlauf der ersten praktischen Ausbildungsstunden macht dein/e Fluglehrer*in dich
mit den Verhältnissen am Flugplatz, dem allgemeinen Flugbetrieb und dem Umgang mit dem Fluggerät vertraut.
Darin ist auch eingeschlossen das Ausfüllen des persönlichen Flugbuches und des Bordbuches,
so wie die Handhabung des clubeigenen EDV-Systems.
Die praktische fliegerische Ausbildung umfasst mindestens 30 Stunden.
Neben der fliegerischen Grundausbildung werden in den Flügen mit Lehrer*in auch die folgenden Übungen absolviert:
Außenlandeübungen (min. 5) und Ziellandeübungen (min. 5) mit Lehrer*in
Einweisung in das Verhalten in Notfällen
Einweisung in besondere Flugzustände (vor dem Alleinflug!)
Pyrotechnische Einweisung mit anschließender theoretischer Prüfung
2 Überlandflüge mit Lehrer*in; je min. 200 km mit Zwischenlandung nach 100 km
Nach der Zustimmung durch eine/n 2. Fluglehrer*in, kann dann der erste Alleinflug erfolgen:
Für alle Pilot*innen ein prägendes Erlebnis!
Aber die Ausbildung ist damit noch nicht vorbei.
Unter Aufsicht und Anleitung durch eine/n Fluglehrer*in werden nun min. 40 Starts und Landungen und 5* Flugstunden alleine absolviert
unter anderem auch
4 Alleinlandungen auf mindestens 2 fremden Flugplätzen
3 Überlandflüge allein**, darin enthalten
Dreiecksflug mit einer Mindestschenkellänge von je 50 km
2 Überlandflüge allein mit Landung auf einem anderen Flugplatz (min.-Entfernung 50 km)
Planung der Flüge und schriftliche Vorbereitung
* Die Alleinfugzeit ist in der Mindestgesamtstundenzahl von 30 enthalten
** Alleinüberlandflüge erst nach bestandener Theorieprüfung und nur mit schriftlichem Flugauftrag
Papierkram
Vor dem Beginn der praktischen Ausbildung müssen dem/der Ausbildungsleiter*in folgende Unterlagen vorliegen:
gültiger Personalausweis (Mindestalter 16 Jahre)
ein gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (min. LAPL)
Ausbildungsvertrag (wird zwischen dem Ausbildungsbetrieb Aero-Club Koblenz e.V. und dem/der angehenden Flugschüler*in geschlossen)
Erklärung § 24 LuftVZO (Erklärung durch Flugschüler*in, dass kein schwebendes Strafverfahren anhängig ist)
erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder Führerschein nach 1972
Ausbildungsnachweis (wird durch Ausbildungsleiter*in ausgestellt und dient der Dokumentation der Ausbildungsmaßnahmen)
Keine Sorge! Den Papierkram gehen wir auch gerne mit dir durch.
Theoretische Ausbildung
Neben der Ausbildung im Flugzeug selbst muss eine ganze Menge an Hintergrundwissen rund ums Fliegen gebüffelt
werden. Nur so wird nämlich sichergestellt, dass Pilot*innen sich entsprechend der umfangreichen luftrechtlichen Bestimmungen
korrekt verhalten und auch mit ungewöhnlichen Situationen zurechtkommen.
Die Theorie umfasst insgesamt 60 Ausbildungsstunden in den Unterrichtsfächern
Kommunikation
Hier wird das Flugfunkzeugnis (BZF) erworben.
Luftrecht
Beschäftigt sich mit den geltenden Bestimmungen für die Luftfahrt,
wie Flughöhen, Verkehrsregeln und Zuständigkeiten.
Meteorologie
Die Flugwetterkunde sowie deren Einfluss auf den Flug und dessen Vorbereitung.
Navigation
Hier lernt man, wie man richtig von A nach B kommt, denn in der Luft gibt
es ja bekanntlich keine Verkehrsschilder.
Technik
Wie ist ein Flugzeug aufgebaut, warum fliegt es eigentlich und wie wird
es gesteuert? Wie funktionieren Triebwerke und Instrumente? Wie bekomme ich raus, wie viel Gepäck ich mitnehmen darf?
Verhalten in besonderen Fällen
Wenn mal nicht alles so glatt verläuft wie man es sich vorgestellt hat,
ist man froh, die hier gelernten Notfallverfahren zu beherrschen und anwenden zu können.
Aerodynamik
Hier wird noch einmal näher auf die Frage eingegangen "Warum fliegt
ein Flugzeug?" und wo welche Kräfte an ihm wirken.
Menschliches Leistungsvermögen
Die häufigsten Fehler im Cockpit sind nicht technischer Natur, deshalb
ist es besonders wichtig die eigenen Grenzen zu kennen und auch richtig
erkennen zu können wenn man sie erreicht.
Ausbildungsabschluß
Sowohl die praktische, als auch die theoretische Ausbildung werden am Ende mit einer Prüfung abgeschlossen.
Die theoretische Prüfung in allen Unterrichtsfächern muss schon vor den Überland-Alleinflügen bestanden sein.
Ebenso wie das Funksprechzeugnis (BZF I/II), welches in in einer gesonderten Prüfung erworben wird.
Nach der praktischen Prüfung ist man zwar für sich ein/e vollwertige/r UL-Pilot*in, hat aber noch keine Passagierflugberechtigung.
Um auch Passagiere mitnehmen zu dürfen, schließt sich noch eine Ausbildung mit anschließender weiterer praktischer Prüfung an:
5 Überlandflüge (nach Lizenzerhalt)
davon min. 2 über je eine Gesamtstrecke von min. 200 km mit Zwischenlandung mit Fluglehrer*in
praktische Prüfung (kann in dem letzten Überlandflug mit Lehrer enthalten sein)
Eintragung in Luftsportgeräteführerschein nach entsprechender Antragstellung
Noch Fragen?
Weitere Informationen auch auf der Seite vom Luftsportgerätebüro, bei unserer Abteilungsleitung-UL,
oder komm einfach vorbei - am Wochenende triffst du fast immer jemanden von uns am Platz an.
Denn zum Flugsport gehört auch die Geselligkeit.
Und dabei kannst du gerne auch einen Blick in unseren Hangar werfen.