Geschichte der UL-Fliegerei in Deutschland
Ende der 1970er Jahre sammelten einige Pioniere im Rahmen eines Erprobungsprogramms erste Erfahrungen mit den meist aus den USA eingeführten "seltsamen Geräten".
Anfang der 80er Jahre machte sich eine neue Generation von Flugzeugkonstrukteuren, zuerst im Experimentalbereich daran, kleine, leichte und einfache Flugzeuge zu entwickeln, die an die Anfangszeit der Fliegerei erinnerten.
1982 wurde die UL-Fliegerei in Deutschland offiziell legalisiert. Die gesetzliche Vorgabe von maximal 150 Kilogramm Leergewicht für diese Luftsportgeräte erforderte filigrane Konstruktionen, die hohen Belastungen, wie sie nun mal in der Fliegerei vorkommen, nicht gewachsen waren. Es gab Zellenbrüche mit fatalen Folgen. Das wiederum erforderte die Einführung von Rettungsgeräten, die der Gesetzgeber schließlich zur Auflage für die Zulassung machte.
1993 trat die Luftsportgeräteordnung in Kraft und die Luftsportverbände DAeC und DULV wurden mit der Aufsicht und der Verwaltung beauftragt. An Stelle des Leergewichts wurde nun das auch bei normalen Flugzeugen verwendete maximale Abfluggewicht (MTOW) als Begrenzung verwendet. Zunächst waren es 400 kg, später dann 450 kg.
1997 wurde im Aero-Club Koblenz die Ultraleicht-Abteilung gegründet. Ziel war und ist, den Mitgliedern motorisiertes Fliegen zu bieten, welches kostengünstig und umweltverträglich ist.
2003 wurde die MTOW nochmals auf 472,5 kg erhöht. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist die UL-Fliegerei in Deutschland sehr reglementiert. Neben verschiedenen Anforderungen an die Ausrüstung, unterliegen auch Ausbildung und Medizinische Tauglichkeit wesentlich strengeren Regeln als im europäischen Ausland. In Deutschland besteht im Gegensatz zu etlichen Ländern ein Flugplatzzwang. Während man im benachbarten Ausland mit Erlaubnis des Grundstückeigentümers auf jeder geeigneten Wiese starten und landen darf, muss das in Deutschland auf einem für ULs zugelassenen Flugplatz erfolgen.